Das neue Waffengesetz schreibt für die Aufbewahrung von bis zu 10 Gewehren Schränke der Sicherheitsstufe A nach VDMA 24992 und für die Kurzwaffen die Sicherheitsstufe B nach VDMA 24992 vor. Lassen Sie sich nicht ins Bockshorn jagen - A und B Schränke sind wesentlich günstiger als die Schränke der Stufe 0, wesentlich leichter, d.h. einfacher transportieren und erfüllen voll die gesetzlichen Ansprüche. Jetzt gekaufte Schränke bleiben auch in Zukunft zugelassen! In B Innenfächer dürfen Munition und Kurzwaffen zusammen aufbewahrt werden.